Gemäß des aktuellen Impferlasses und der derzeit geltenden Stiko-Empfehlung können eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff alle Personen bekommen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Personen im Alter ab 12 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. In den kommunalen Impfstellen können auch pflegende Angehörige zum Schutz pflegebedürftiger Personen mitgeimpft werden.
Wichtig: Bislang ist nur eine vierte Impfung vorgesehen. Wer also bereits zwei Auffrischungsimpfungen erhalten hat, kann vorerst nicht geimpft werden. Außerdem müssen zwischen einer Infektion mit dem Virus und einer Impfung mindestens drei Monate vergangen sein. Eine durchgemachte Infektion wird wie eine Impfung gewertet, auch in diesen Fällen sind die entsprechenden zeitlichen Abstände zu berücksichtigen.
Quelle: Kreis Recklinghausen, Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister