Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Ausbildung zur/zum Rettungshelfer/in

Zielgruppe

Einsatzkräfte einer Einsatzeinheit oder Helferinnen und Helfer, die bei Sanitätswachdiensten als Rettungshelferin bzw. Rettungshelfer eingesetzt werden sollen.

Inhalte

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 80-stündige theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Krankentransport vermittelt. In dem 80-stündigen Lehrgang ist die staatliche Prüfung integriert. Daran schließt sich ein 80-stündiges Praktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache gem. Notfallsanitätergesetz an. Auf Antrag erhält man dann von der unteren Gesundheitsbehörde das Zeugnis als Rettungshelfer/in. Die Ausbildung ist innerhalb eines Jahres abzuschließen, diese Frist kann auf Antrag auf zwei Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
  • Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf
  • Eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Std.), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  • Rotkreuzeinführungsseminar (wünschenswert)

Tagungsort

DRK-Tagungshotel Münster gGmbH
Sperlichstraße 27
48151 Münster

Sonstiges

Die Ausbildung zur / zum Rettungshelfer/in erfolgt am Institut für Bildung und Kommunikation des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V.

Anmeldungen

Anmeldungen erfolgen mittels Anmeldeformular an die Kreisgeschäftsstelle, z. Hd. Herrn Michael Slomski.