Transparenz im DRK Kreisverband Recklinghausen e.V.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

1. Organisationsform

DRK Kreisverband Recklinghausen e.V.
Kölner Straße 20
45661 Recklinghausen

Sitz des Vereins ist Recklinghausen.

Der DRK-Kreisverband Recklinghausen e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Registernummer VR 2352 eingetragen.

Gründungsjahr: 1906

2. Organisationsstruktur

Im DRK Kreisverband Recklinghausen e.V. sind rund 300 hauptamtliche Mitarbeitende (Stand 31.12.2022) tätig. Weiterhin engagieren sich etwa 600 Ehrenamtliche im Kreisverband.

Zur Komplettierung unserer Strukturen finden Sie hier ein Organigramm.

3. Ziele und Aufgaben

Leitsatz

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rot-Kreuz- und Rot-Halbmond-Bewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfebedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohler­gehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Ziele und Aufgaben

Unsere Aufgaben:

Auf Basis der im Rahmen der Kreisversammlung vom 13.09.2013 beschlossenen Kreisverbandssatzung nimmt der DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. im Wesentlichen nachfolgenden satzungsmäßigen Aufgaben war:

  • Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
  • Katastrophenschutz und -hilfe
  • Blutspendedienst
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz
  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotruf
  • Kleider-Kammern und -Shops für Bedürftige
  • Seniorenreisen In- und Ausland
     

Der Schwerpunkt der o. g. Tätigkeitsbereiche liegt im Betrieb der mittlerweile 14 Kindertageseinrichtungen in den Städten Oer-Erkenschwick (4 KiGä), Marl (3 KiGä), Haltern am See (4 KiGä), Herten (2 KiGä) sowie Waltrop mit einer Einrichtung.

Außerdem bildet die Mitwirkung des DRK Kreisverbandes Recklinghausen e. V. im Rettungsdienst der Stadt Recklinghausen einen weiteren Schwerpunkt auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen gem. § 13 Rettungsdienstgesetz 18.06.2007. In diesem Zusammenhang wird in einem von der Stadt Recklinghausen zur Verfügung gestellten Gebäude eine Rettungswache in Recklinghausen-Ortloh, Alte Röllinghäuser Str. 32, betrieben.

Das Rote Kreuz im Kreis Recklinghausen hatte innerhalb des gesamten Verbandsgebietes

per 31.12.2021               9.458
per 31.12.2020               9.960
per 31.12.2019              10.475

Fördermitglieder, was einem Anteil von etwa 1,7 % der Gesamtbevölkerung entspricht.

4. Corporate Governance

Abgeleitet aus einem Selbstverständnis, seiner Satzung der Stellung als mittlere Verbandsinstanz sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK Landesverband Westfalen-Lippe e. V. eine risiko- und berichtsorientierte Corporate Governance Struktur. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauende Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wieder.

Elementarer Bestandteil dieses Systems sind:

  • eine Finanz- und Geschäftsordnung sowie ein internes Kontrollsystem
  • 4-Augen-Prinzip
  • eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung
  • ein monatliches Controlling und Reporting sowie Soll-Ist-Analysen und Berichte in den Gremien über den Fortgang der Geschäfte
  • ein kontinuierliches Risikomanagement in Bezug auf die eigenen Aktivitäten und die Aktivitäten der Tochtergesellschaften
  • Prüfung durch externe Instanzen (Wirtschafsprüfer)
  • eine unabhängige interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung
  • Verhaltenskodex unserer Kreisverbandes
5. Mittelherkunft und -verwendung

Der Landesverband selbst und seine Untergliederungen erhalten Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Der Landesverband unterhält eine interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung. Diese Stelle überprüft unabhängig alle Verwendungsnachweise, die vom Landesverband selbst erstellt werden darauf, ob die Ansätze rechtmäßig und richtig sind. Darüber hinaus lässt der Landesverband entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbestimmungen einzelne Verwendungsnachweise von einem Wirtschaftsprüfer prüfen oder leitet diese zur Prüfung an den DRK-Bundesverband weiter.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins per 31.12.2021 ist geordnet. Der Verein war zu jeder Zeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Liquiditätslage nach wie vor als sehr gut. Ohne Berücksichtigung der im Verfügungsbereich der Kindertageseinrichtungen gebundenen Finanzmittel kann der Kreisverband über liquide Mittel in Höhe von ca. 1,46 Mio. € verfügen. Die Bilanzsumme des Gesamtkreisverbandes hat sich um ca. 1.303 T€ bzw. 14,1 % auf rund 10.517 T€ (Vorjahr 9.214 T€) erhöht. Das Eigenkapital hat sich in 2021 um den Jahresüberschuss von 357 T€ auf 5.217 T€ verbessert.

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Recklinghausen (Steuer-Nr.: 340/5941/0541) vom 11.02.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

6. Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

7. Unterzeichnete Dokumente